Beistand

Unterstützung bei Wohnungsübergaben/besichtigungen durch einen Beistand vor Ort

Der Mieterverein arbeitet mit ehrenamtlich tätigen Beiständen zusammen, die zu einer Wohnungsübergabe bei Beginn oder Beendigung eines Mietverhältnisses hinzugezogen werden können. Aufgabe des Beistandes ist es, den Zustand der Wohnung, Zählerstände usw. in einem Protokoll festzuhalten und darauf hinzuwirken, dass der Termin ruhig verläuft und bei streitigen Angelegenheiten möglichst einvernehmliche Lösungen gefunden werden (hier weitere Infos + Foto von den Beiständen).

Für die Inanspruchnahme eines Beistandes wird eine Gebühr in Höhe von pauschal € 50,-- berechnet, da der hierdurch anfallende zusätzliche Aufwand mit dem regulären Mitgliedsbeitrag nicht abgedeckt werden kann. Die Gebühr beinhaltet bereits die Fahrtkosten, die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist unabhängig vom jeweiligen Zeitaufwand (Festpreis). Bei Interesse an einem Beistand genügt fernmündliche Reservierung über die Geschäftsstelle des Mietervereins unter 0451/ 7 12 27.

Bitte beachten: Nicht in den Aufgabenbereich der Beistände gehört die Beratung oder Bewertung rechtlicher Angelegenheiten. Dafür sind unsere Rechtsberaterinnen und Rechtsberater zuständig, die möglichst frühzeitig konsultiert werden sollten, um rechtliche Dinge im Zusammenhang mit der Begründung oder Beendigung eines Mietverhältnisses (z.B. Fragen zu Schönheitsreparaturen oder zur Mietkaution) unter Vorlage des Mietvertrages in einem persönlichen Beratungsgespräch zu erörtern.