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(Der
entsprechende Beitrag in der MieterZeitung August 2009 ist hier zu
finden)
Lübeck, 1.
Juli 2009
Fernwärmeanschlusszwang
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Am 28.
Mai 2009 hat die Lübecker Bürgerschaft einen
Fernwärmeanschlusszwang beschlossen. Eine Verbändeanhörung fand im
Vorfeld des Beschlusses nicht statt. Details über die konkrete
Ausgestaltung und Umsetzung sind von den politischen
Entscheidungsträgern des Beschlusses bisher nicht an die
Öffentlichkeit gebracht worden, so dass eine Stellungnahme
zunächst nur in allgemeiner Form erfolgen kann.
Der
Mieterverein lehnt eine zwangsweise Verpflichtung von Lübecker
Haushalten zum Bezug von Fernwärme unter den aktuell vorhandenen
Rahmenbedingungen ab. Grundvoraussetzung für einen ökologisch und
wirtschaftlich sinnvollen Einsatz von Fernwärme ist ein energetisch
hochwertiger Bestand an Wohngebäuden, den es in Lübeck nicht in einer
ausreichend großen Anzahl gibt. Viele Gebäude stammen aus den 1950er und 1960er Jahren und
weisen eine unzureichende Wärmedämmung auf. Es wäre unvernünftig und
Mieterhaushalten nicht zuzumuten, einen Gebäude bedingt
hohen Einsatz der in Lübeck sehr teuren Fernwärme kostenmäßig tragen zu
müssen.
Es stößt auf erhebliche Bedenken, einen Zwang zur Abnahme eines
Produktes aufzuerlegen, welches faktisch keinem Anbieterwettbewerb auf dem
regionalen Fernwärmeenergiemarkt unterliegt und damit dem örtlichen
Versorger einen Freibrief zu erteilen,
vermeintlich der Billigkeit entsprechende Preise unter Anwendung nicht
hinreichend transparenter Preisformeln einseitig festlegen zu können. Die Möglichkeit
einer gerichtlichen Überprüfung von Energiekosten unter dem
Gesichtspunkt der Billigkeit ist nur eingeschränkt gegeben.
Mieterhaushalte sind regelmäßig nicht in der Lage,
unmittelbar Einfluss nehmen zu können auf die Auswahl einer bestimmten
Wärmeversorgung oder eines Wärme- oder Brennstofflieferanten und daher von dem
Engagement des Vermieters abhängig. Insofern stellt sich mahnend die Frage nach
dem sozialen Aspekt einer solchen kommunalen Klimaschutzmaßnahme, zumal
mehr als 50 Prozent der Lübecker Haushalte zur Miete wohnen.
Auch ist die Frage ungeklärt, ob die Anwendung der Formel, die von
den Stadtwerken Lübeck für die Berechnung des Fernwärmepreises zugrunde
gelegt wird, zulässig ist. Gegen ein nicht rechtskräftiges Urteil des
Landgerichts Lübeck ist Anfang 2009 Revision eingelegt worden. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs
steht noch aus.
Wenn sich Fernwärme durchsetzen will, muss sie günstig und
konkurrenzfähig sein. Den Fernwärmeschock aus dem Jahr 2002 haben viele
der damals betroffenen Lübecker Haushalte nicht vergessen, als sich die
Kosten für mit Fernwärme beheizte Wohnungen innerhalb von nur zwei
Jahren um mehr als 100 Prozent verteuert hatten aufgrund der Preispolitik der
Stadtwerke nach der Privatisierung im Jahr 2000.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert auch
im Bereich der Wohnraumwärme einen fairen Interessenausgleich zwischen
den beteiligten Akteuren, der beinhalten muss, Mieter
vor unberechtigten und unbezahlbaren Wärmekosten zu schützen. Sinnvoll
wäre ein umfassendes kommunales Wärme- und Energiekonzept mit einem Maßnahmenmix, der eine optimale Nutzung von Fördermitteln aus den
Klimaschutzprogrammen ermöglicht.
Darüber hinaus sollte vorab ein breiter Meinungsbildungsprozess zum
Thema "kommunaler Klimaschutz und Fernwärme" initiiert und das
Ergebnis eingearbeitet werden, anstatt
einen Anschlusszwang über die Köpfe der Bürgerinnen
und Bürger hinweg festzulegen.
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