(Der entsprechende Beitrag in der MieterZeitung August 2009 ist hier zu finden)

Lübeck, 1. Juli 2009

Fernwärmeanschlusszwang

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Am 28. Mai 2009 hat die Lübecker Bürgerschaft einen Fernwärmeanschlusszwang beschlossen. Eine Verbändeanhörung fand im Vorfeld des Beschlusses nicht statt. Details über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sind von den politischen Entscheidungsträgern des Beschlusses bisher nicht an die Öffentlichkeit gebracht worden, so dass eine Stellungnahme zunächst nur in allgemeiner Form erfolgen kann.

Der Mieterverein lehnt eine zwangsweise Verpflichtung von Lübecker Haushalten zum Bezug von Fernwärme unter den aktuell vorhandenen Rahmenbedingungen ab. Grundvoraussetzung für einen ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Einsatz von Fernwärme ist ein energetisch hochwertiger Bestand an Wohngebäuden, den es in Lübeck nicht in einer ausreichend großen Anzahl gibt. Viele Gebäude stammen aus den 1950er und 1960er Jahren und weisen eine unzureichende Wärmedämmung auf. Es wäre unvernünftig und Mieterhaushalten nicht zuzumuten, einen Gebäude bedingt hohen Einsatz der in Lübeck sehr teuren Fernwärme kostenmäßig tragen zu müssen.

Es stößt auf erhebliche Bedenken, einen Zwang zur Abnahme eines Produktes aufzuerlegen, welches faktisch keinem Anbieterwettbewerb auf dem regionalen Fernwärmeenergiemarkt unterliegt und damit dem örtlichen Versorger einen Freibrief zu erteilen, vermeintlich der Billigkeit entsprechende Preise unter Anwendung nicht hinreichend transparenter Preisformeln einseitig festlegen zu können. Die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Energiekosten unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit ist nur eingeschränkt gegeben. Mieterhaushalte sind regelmäßig nicht in der Lage, unmittelbar Einfluss nehmen zu können auf die Auswahl einer bestimmten Wärmeversorgung oder eines Wärme- oder Brennstofflieferanten und daher von dem Engagement des Vermieters abhängig. Insofern stellt sich mahnend die Frage nach dem sozialen Aspekt einer solchen kommunalen Klimaschutzmaßnahme, zumal mehr als 50 Prozent der Lübecker Haushalte zur Miete wohnen.

Auch ist die Frage ungeklärt, ob die Anwendung der Formel, die von den Stadtwerken Lübeck für die Berechnung des Fernwärmepreises zugrunde gelegt wird, zulässig ist. Gegen ein nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Lübeck ist Anfang 2009 Revision eingelegt worden. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Wenn sich Fernwärme durchsetzen will, muss sie günstig und konkurrenzfähig sein. Den Fernwärmeschock aus dem Jahr 2002 haben viele der damals betroffenen Lübecker Haushalte nicht vergessen, als sich die Kosten für mit Fernwärme beheizte Wohnungen innerhalb von nur zwei Jahren um mehr als 100 Prozent verteuert hatten aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke nach der Privatisierung im Jahr 2000.

Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert auch im Bereich der Wohnraumwärme einen fairen Interessenausgleich zwischen den beteiligten Akteuren, der beinhalten muss, Mieter vor unberechtigten und unbezahlbaren Wärmekosten zu schützen. Sinnvoll wäre ein umfassendes kommunales Wärme- und Energiekonzept mit einem Maßnahmenmix, der eine optimale Nutzung von Fördermitteln aus den Klimaschutzprogrammen ermöglicht. Darüber hinaus sollte vorab ein breiter Meinungsbildungsprozess zum Thema "kommunaler Klimaschutz und Fernwärme" initiiert und das Ergebnis eingearbeitet werden, anstatt einen Anschlusszwang über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg festzulegen.

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