Lübeck, 31.12.2011

Fernwärmepreiserhöhung der Stadtwerke Lübeck

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

Der Mieterverein blickt mit Sorge auf die von den Stadtwerken beschlossene Anhebung von Energiepreisen. Jetzt ist es die Fernwärme, deren Arbeitspreis zum 1. Januar 2012 drastisch erhöht wird, und zwar um 16 Prozent. Erst Mitte November 2011 hieß es noch in einer Pressemitteilung der Stadtwerke: "Wer heute und künftig auf Fernwärme der Stadtwerke Lübeck setzt, erhält ein preisgünstiges und kundenfreundliches Produkt". In Anbetracht der Tatsache, dass die Versorgung Lübecker Haushalte mit Fernwärme den Betroffenen bereits seit Jahren die mit Abstand höchsten Heizkosten beschert, erscheint eine derart inflationäre Kostensteigerung weder preisgünstig noch kundenfreundlich. Vermieter, Wohnungsunternehmen und Verwaltungen sollten bei der Vertragsgestaltung mit dem Fernwärmelieferanten Stadtwerke darauf achten, sich eine Rückzugsmöglichkeit auf eine eigene Zentralheizungsanlage einräumen zu lassen.

Bereits in den Abrechnungen für 2010 waren deutlich höhere Heizkosten gegenüber dem Vorjahr festzustellen, die Haushalten empfindliche Nachzahlungen bescherten. Für eine 80 qm große Wohnung in einem energetisch nicht modernisierten Gebäude lagen die Heizkosten für Fernwärme im Schnitt bei 1.530 Euro. In den Abrechnungen 2011, die im nächsten Jahr eingehen, wird zunächst die zum Beginn der Heizperiode am 1. Oktober 2011 von den Stadtwerken vollzogene Gaspreiserhöhung mit Wucht durchschlagen. Die etwa 22.000 Fernwärmekunden werden ihr blaues Wunder dann als Eigentümerhaushalt im Jahr 2012 und als Mieterhaushalt im Jahr 2013 erleben. Für eine 80 qm große Wohnung ist bei einer Gasheizung mit etwa 120 Euro und bei einer Fernwärmeversorgung mit etwa 180 Euro an Mehrkosten pro Jahr zu rechnen.

Preisanhebungen bei Gas um mehr als 12 Prozent und bei Fernwärme um 16 Prozent sind besorgniserregend. Der Staat darf nicht länger zusehen, wie sich die Preisspirale bei den Energiekosten immer steiler hochschraubt. Es muss sichergestellt werden, dass Steuereinnahmen aus explodierenden Energiepreisen überwiegend in Programme zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbereich einfließen. Die Berücksichtigung einer Heizkostenkomponente bei der Berechnung des Wohngeldes, die zum 1. Januar 2009 eingeführt und bereits zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen worden war, ist schnellstens wieder einzuführen. An private Vermieter und die gewerbliche Wohnungswirtschaft ist zu appellieren, regelmäßig Preisvergleiche anzustellen und sich aufgeschlossen zu zeigen gegenüber Anregungen ihrer Mieterschaft auf günstige Energiepreisanbieter.

hier der inhaltsgleiche Beitrag in der MieterZeitung

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