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Lübeck, 31.12.2011
Fernwärmepreiserhöhung der
Stadtwerke Lübeck
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Der
Mieterverein blickt mit Sorge auf die von den Stadtwerken
beschlossene Anhebung von Energiepreisen. Jetzt ist es die
Fernwärme, deren Arbeitspreis zum 1. Januar 2012 drastisch erhöht wird,
und zwar um 16 Prozent. Erst Mitte November 2011 hieß es noch in einer Pressemitteilung der Stadtwerke:
"Wer heute und künftig auf Fernwärme der Stadtwerke Lübeck setzt,
erhält ein preisgünstiges und
kundenfreundliches Produkt". In Anbetracht der Tatsache, dass die
Versorgung Lübecker Haushalte mit Fernwärme den
Betroffenen bereits seit Jahren die mit Abstand höchsten Heizkosten
beschert, erscheint eine derart inflationäre Kostensteigerung weder
preisgünstig noch kundenfreundlich. Vermieter, Wohnungsunternehmen und
Verwaltungen sollten bei der Vertragsgestaltung mit dem
Fernwärmelieferanten Stadtwerke darauf achten, sich eine
Rückzugsmöglichkeit auf eine eigene Zentralheizungsanlage einräumen zu
lassen.
Bereits
in den Abrechnungen für 2010 waren deutlich höhere Heizkosten gegenüber
dem Vorjahr festzustellen, die Haushalten empfindliche Nachzahlungen
bescherten. Für eine 80 qm große Wohnung in einem energetisch nicht
modernisierten Gebäude lagen die Heizkosten für Fernwärme im Schnitt bei
1.530 Euro. In den Abrechnungen 2011, die im nächsten Jahr eingehen,
wird zunächst die zum Beginn der Heizperiode am 1. Oktober 2011 von den
Stadtwerken vollzogene Gaspreiserhöhung mit Wucht durchschlagen.
Die etwa 22.000 Fernwärmekunden werden ihr blaues Wunder dann als
Eigentümerhaushalt im Jahr 2012 und als Mieterhaushalt im Jahr 2013
erleben. Für eine 80 qm große Wohnung ist bei einer Gasheizung mit etwa
120 Euro und bei einer Fernwärmeversorgung mit etwa 180 Euro an
Mehrkosten pro Jahr zu rechnen.
Preisanhebungen bei Gas um mehr als 12 Prozent und bei Fernwärme um 16
Prozent sind besorgniserregend. Der
Staat darf nicht länger zusehen, wie sich die Preisspirale bei den
Energiekosten immer steiler hochschraubt. Es muss sichergestellt werden, dass
Steuereinnahmen aus explodierenden Energiepreisen überwiegend in
Programme zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbereich
einfließen. Die Berücksichtigung einer Heizkostenkomponente bei der
Berechnung des Wohngeldes, die zum 1. Januar 2009 eingeführt und
bereits zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen worden war,
ist schnellstens wieder einzuführen. An private Vermieter und die
gewerbliche Wohnungswirtschaft ist zu appellieren, regelmäßig
Preisvergleiche anzustellen und sich aufgeschlossen zu zeigen gegenüber
Anregungen ihrer Mieterschaft auf günstige
Energiepreisanbieter.
hier der inhaltsgleiche Beitrag
in der MieterZeitung
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