(Der
entsprechende Beitrag in der MieterZeitung Februar 2009 ist hier zu
finden)
Lübeck im
Oktober 2008
Erklärung zur Fortschreibung des Mietspiegels der
Hansestadt Lübeck
Der
Mieterverein hält es aus Gründen der Transparenz, der Objektivität sowie unter Kosten- und
prozessökonomischen Gesichtspunkten für unverzichtbar, dass es einen
qualifizierten Mietspiegel in Lübeck gibt. Die Stadt hat in Bezug auf
die Aufstellung des Mietspiegels und Aktualisierung
der Tabellenwerte eine soziale
Verantwortung und sollte die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um
Aktualisierungen stets per Stichprobenanalyse vornehmen zu können.
Denn nur durch die konkrete Ermittlung aktueller Mietpreise im Wege
einer Abfrage von Mietdaten ist gewährleistet, dass ein reales Abbild von dem Lübecker
Mietniveau geschaffen und in einem
Mietspiegel wiedergegeben wird.
Einer Aktualisierung des Mietspiegels 2006 per
Verbraucherpreisindex stimmt der Mieterverein nicht zu.
Die drastische Steigerung des Verbraucherpreisindex im
Zeitraum 1.10.2006 bis 1.10.2008 um 5,4% ist auf
Faktoren außerhalb von Entwicklungen bei den Wohnungsmieten
zurückzuführen. Eine Anhebung der Tabellenwerte um
5,4% würde daher systemwidrig als Steuerungsinstrument wirken und losgelöst
von regionalen Entwicklungen bei den Wohnungsmieten attraktive Spielräume
eröffnen, die von der
vermietenden Wohnungswirtschaft ausgeschöpft werden.
Seit der Neuerstellung des Mietspiegels
(2006) haben sich die Mieten nach
Beobachtungen des Mietervereins jedenfalls auf breiter Front bei Weitem
nicht in der Weise verteuert, als dass mit einer Erhöhung des
Mietniveaus um 5,4% zu rechnen wäre. In Kiel stand im Jahr 2008
ebenfalls eine Aktualisierung des Mietspiegels an, die dort per
Stichprobenanalyse erfolgte. Im Ergebnis kam heraus, dass sich die
Kieler Mietspiegelwerte im Durchschnitt (nur) um 0,4% erhöht haben. In
diesem Zusammenhang muss gesehen werden, dass die Mietentwicklung in
Kiel und Lübeck seit vielen Jahren stets parallel verlaufen ist. Hinzu
kommt, dass der Lübecker Wohnungsmarkt relativ entspannt ist, was
ebenfalls nicht zu einer sprunghaften Verteuerung des Mietniveaus seit
Veröffentlichung des Mietspiegels 2006 beigetragen haben wird.
Als weiterer Punkt muss berücksichtigt werden,
dass die Kosten der Unterkunft, die im Rahmen von SGB II und SGB XII
(Hartz IV, Sozialhilfe) übernommen werden, sich grundsätzlich zwar an
dem Mietspiegel orientieren, im Zuge der anstehenden Aktualisierung
jedoch nicht angepasst werden sollen. Eine Aktualisierung per
Verbraucherpreisindex wird somit eine Entwicklung befördern, an deren
Ende die Distanz zwischen dem regionalen Mietpreisniveau und den
übernahmefähigen Unterkunftskosten zunehmend auseinanderklafft und die
Besorgnis verstärkt, dass sich finanziell benachteiligte Haushalte nicht
mit adäquatem, gesunden Wohnraum versorgen können.
Der
Mieterverein appelliert an die kommunalen
Entscheidungsträger, einer Aktualisierung per
Verbraucherpreisindex nicht zuzustimmen. In Anbetracht der
negativen Folgen einer Indexfortschreibung hat der Mieterverein seine
volle Unterstützung bekundet und den zuständigen Fachbereich
aufgefordert, frühzeitig mit den Arbeiten zur Neuaufstellung zu beginnen, um im Oktober 2010 einen qualitativ
hochwertigen Mietspiegel präsentieren zu können, der auf einer möglichst
breiten Datenbasis fußt, hinsichtlich Baualtersklassen,
Straßenverzeichnis und Bewertung von Wohnlagen einen aktuellen Stand
aufweist, ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt und den
Bürgerinnen und Bürgern im Idealfall kostenlos zur Verfügung gestellt
werden kann.
Update: Der Appell war erfolgreich!
Der Widerspruch war erfolgreich. Mit
Unterstützung des Bürgerschaftsmitgliedes Rolf Klinkel
von Bündnis ´90/Die Grünen, dem für sein
Engagement ein ganz besonderer Dank gebührt und auch mit Unterstützung des Bürgerschaftsmitgliedes Gunhild Duske, der
ebenfalls herzlich zu danken ist, gelang es, die von der Verwaltung in die
Bürgerschaftssitzung vom 25.6.2009 eingebrachte Beschlussempfehlung, den
Mietspiegel 2006 per Verbraucherpreisindex zu aktualisieren, mit großer Mehrheit abzuwenden und das Thema in den Sozialausschuss zu verweisen, der am 7.7.2009
nach Anhörung des Mietervereins und eines Vertreters der
Wohnungswirtschaft einstimmig eine Indexfortschreibung ablehnte.
Damit hat Lübeck vorübergehend nur einen
"einfachen" Mietspiegel, der als Orientierungshilfe
dienen kann, jedoch aufgrund der zunehmend an Aktualität
verlierenden Tabellenwerte nicht mehr zwingend bei Mieterhöhungsverlangen
herangezogen werden muss, die stattdessen auch mit der Benennung von
Vergleichsobjekten begründet werden können. Am 16.7.2009 hat die
Bürgerschaft beschlossen, einen "qualifizierten" Mietspiegel für
das Jahr 2010 aufstellen zu lassen, der auch ökologische Gesichtspunkte
berücksichtigen soll.
+++