Lübeck im Februar 2009

Rauchwarnmelder und Kaltwasseruhren

Am 12.12.2008 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Gesetzentwurf zur Landesbauordnung für Schleswig Holstein mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP beschlossen. Danach ist die Verpflichtung, Kaltwasseruhren in Wohnungen einbauen zu müssen, in weite Ferne gerückt. Bisher war dafür eine Frist bis zum 31.12.2014 vorgesehen, die auf den 31.12.2020 verlängert worden ist. Auch die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern wurde um ein Jahr verschoben, so dass in Wohnungen jetzt erst bis zum 31.12.2010 Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Der Mieterverein Lübeck kritisiert die Fristverlängerungen und appelliert an die vermietende Wohnungswirtschaft, die neuen Vorgaben der Landesbauordnung freiwillig möglichst frühzeitig umzusetzen und nicht erst kurz vor Fristablauf zu reagieren. Die Redebeiträge der Landtagsabgeordneten zu den Fristverlängerungen können in dem Wortlautprotokoll über die Plenarsitzung nachgelesen werden.  Merkblätter des Landesfeuerwehrverbandes mit Tipps zu Rauchwarnmeldern und zum Verhalten im Brandfall sind unter dem aufgeführten Link zu finden.

●  Auszug aus dem Plenarprotokoll 16/101 vom 12.12.2008

●  Merkblätter Landesfeuerwehrverband

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