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Lübeck im
Februar 2009
Rauchwarnmelder und Kaltwasseruhren
Am 12.12.2008 hat der Schleswig-Holsteinische
Landtag den
Gesetzentwurf zur Landesbauordnung für Schleswig Holstein mit den
Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Enthaltung der FDP beschlossen. Danach ist die Verpflichtung,
Kaltwasseruhren in Wohnungen einbauen zu müssen, in weite Ferne gerückt.
Bisher war dafür eine Frist bis zum 31.12.2014 vorgesehen, die auf den
31.12.2020 verlängert worden ist. Auch die Verpflichtung zum Einbau von
Rauchwarnmeldern wurde um ein Jahr verschoben, so dass in
Wohnungen jetzt erst bis zum 31.12.2010 Rauchwarnmelder
vorhanden sein müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Flure, über
die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Der
Mieterverein Lübeck kritisiert die Fristverlängerungen und appelliert an
die vermietende Wohnungswirtschaft, die neuen Vorgaben der
Landesbauordnung freiwillig möglichst frühzeitig umzusetzen und nicht
erst kurz vor Fristablauf zu reagieren. Die Redebeiträge der
Landtagsabgeordneten zu den Fristverlängerungen können in dem
Wortlautprotokoll über die Plenarsitzung nachgelesen werden.
Merkblätter des Landesfeuerwehrverbandes mit Tipps zu Rauchwarnmeldern
und zum Verhalten im Brandfall sind unter dem aufgeführten Link zu
finden.
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Auszug aus dem Plenarprotokoll 16/101 vom
12.12.2008
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Merkblätter
Landesfeuerwehrverband
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