Lübeck im Mai 2008

Bis 2020 verliert Lübeck 5.700 Sozialwohnungen

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

Bei einkommensschwachen Haushalten, bei großen Haushalten und bei Haushalten in sozialen Problemlagen ist die Nachfrage spürbar höher als das zur Verfügung stehende Angebot. Um einen ausreichenden Bestand preiswerter Wohnungen für Lübecker Haushalte mit geringem Einkommen sicherzustellen, ist eine Versorgungsquote an sozial gebundenem Wohnraum von mindestens 10 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes notwendig. Das wären etwa 12.000 Sozialwohnungen.

Ende 2003 war mit 13.700 Sozialwohnungen ein gutes Versorgungsniveau vorhanden, das angesichts des steigenden Bedarfs an preiswerten Wohnraum als Zielmarke anzustreben ist. Derzeit gibt es in Lübeck rund 10.000 Sozialwohnungen. Nach Angaben der städtischen Wohnungsvermittlung suchen 1048 Lübecker (Stand Ende April 2008) dringend eine Bleibe. Ohne Berücksichtigung von Neubauförderung und anderweitigem Bindungserwerb wird der Bestand bis zum Jahre 2015 auf 8.400 Sozialwohnungen schrumpfen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Abschmelzprozess durch Schaffung neuer Belegungsbindungen zu kompensieren, um die steigende Zahl einkommensschwacher Haushalte und die am Wohnungsmarkt benachteiligten Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum versorgen zu können.

Die Studie des DIW zur Erosion der Mittelschicht ist als Besorgnis erregendes Signal zu werten. Für die Wohnraumversorgung verlaufen die Entwicklungen gegenläufig: Während die Zahl einkommensschwacher Haushalte dramatisch steigt, nimmt die Zahl preiswerter Wohnungen dramatisch ab. Dabei will die Landesregierung noch eins draufsetzen und plant die vorzeitige Entlassung öffentlich geförderter Wohnungen nach einer Bindungszeit von nur 35 Jahren. Mit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (voraussichtlich 2009) würden landesweit schlagartig 10.000 Wohnungen zusätzlich aus der Bindung fallen. Durch eine Öffnungsklausel soll es außerdem möglich sein, Fördermittel auch ohne Belegungsbindung vergeben zu können.

Diese Entwicklungen werden unweigerlich soziale Konflikte nach sich ziehen. Es ist daher mit Nachdruck zu fordern, die Anzahl preisgebundener Wohnungen künftig deutlich zu erhöhen. Dabei sind Modelle zu unterstützen, beispielsweise im Rahmen von Kooperationsverträgen, die den Tausch von Preis- und Belegungsbindungen ermöglichen. Es muss jedenfalls gewährleistet sein, dass öffentlich geförderte Wohnungen preiswerte Wohnungen sind und bleiben.

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