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Lübeck im Mai 2008
Bis 2020 verliert Lübeck 5.700
Sozialwohnungen
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Bei einkommensschwachen Haushalten, bei
großen Haushalten und bei Haushalten in sozialen Problemlagen ist die
Nachfrage spürbar höher als das zur Verfügung stehende Angebot. Um einen
ausreichenden Bestand preiswerter Wohnungen für Lübecker Haushalte mit
geringem Einkommen sicherzustellen, ist eine Versorgungsquote an sozial
gebundenem Wohnraum von mindestens 10 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes
notwendig. Das wären etwa 12.000 Sozialwohnungen.
Ende 2003 war mit 13.700 Sozialwohnungen
ein gutes Versorgungsniveau vorhanden, das angesichts des steigenden
Bedarfs an preiswerten Wohnraum als Zielmarke anzustreben ist. Derzeit
gibt es in Lübeck rund 10.000 Sozialwohnungen. Nach Angaben der
städtischen Wohnungsvermittlung suchen 1048 Lübecker (Stand Ende April
2008) dringend eine Bleibe. Ohne Berücksichtigung von Neubauförderung
und anderweitigem Bindungserwerb wird der Bestand bis zum Jahre 2015 auf
8.400 Sozialwohnungen schrumpfen. Es besteht dringender Handlungsbedarf,
den Abschmelzprozess durch Schaffung neuer Belegungsbindungen zu
kompensieren, um die steigende Zahl einkommensschwacher Haushalte und
die am Wohnungsmarkt benachteiligten Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum
versorgen zu können.
Die Studie des
DIW zur Erosion der Mittelschicht ist als Besorgnis erregendes
Signal zu werten. Für die Wohnraumversorgung verlaufen die Entwicklungen
gegenläufig: Während die Zahl einkommensschwacher Haushalte dramatisch
steigt, nimmt die Zahl preiswerter Wohnungen dramatisch ab. Dabei will
die Landesregierung noch eins draufsetzen und
plant die vorzeitige Entlassung öffentlich geförderter Wohnungen nach
einer Bindungszeit von nur 35 Jahren. Mit Inkrafttreten des
Wohnraumförderungsgesetzes (voraussichtlich 2009) würden landesweit
schlagartig 10.000 Wohnungen zusätzlich aus der Bindung fallen. Durch
eine Öffnungsklausel soll es außerdem möglich sein,
Fördermittel auch ohne Belegungsbindung vergeben zu können.
Diese Entwicklungen werden unweigerlich
soziale Konflikte nach sich ziehen. Es ist daher mit Nachdruck zu
fordern, die Anzahl preisgebundener Wohnungen künftig deutlich
zu erhöhen. Dabei sind Modelle zu unterstützen, beispielsweise im
Rahmen von Kooperationsverträgen, die den Tausch von Preis- und
Belegungsbindungen ermöglichen. Es muss jedenfalls gewährleistet sein,
dass öffentlich geförderte Wohnungen preiswerte Wohnungen sind und
bleiben.
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