Lübeck, 16.12.2011 

Zinsgünstige Kredite für Sozialwohnungen effektiv einsetzen

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

Lübeck hat einen steigenden Bedarf an preiswerten Wohnungen. Für ein ausreichendes Angebot ist eine Versorgungsquote an gebundenem Wohnraum von mindestens 10 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes notwendig. Das wären 11.500 Einheiten. Ende 2011 beträgt der Bestand jedoch nur 9.800 Einheiten, so dass schon jetzt 1.700 Sozialwohnungen fehlen.

Ohne Berücksichtigung von Neuförderung wird der Sozialwohnungsbestand bis zum Jahr 2015 auf 7.510 Einheiten schrumpfen (Quelle). Die Abgänge werden am stärksten sein in der Innenstadt mit 330, St. Lorenz Nord mit 360 und in St. Gertrud mit 600 Einheiten. In Buntekuh werden 830 Wohnungen und damit fast 80 Prozent des dortigen Sozialwohnungsbestandes aus der Bindung fallen (Quelle). Die Rückgänge sind alarmierend. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Abschmelzprozess zu kompensieren, um die steigende Zahl finanzschwacher und am Wohnungsmarkt benachteiligter Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum versorgen zu können.

In Lübeck leben Ende 2011 28.650 Personen in 15.570 Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug nach SGB II (Quelle). Darüber hinaus gibt es 4.040 (Stand 2009) Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (davon 2.400 Bezüge von Grundsicherung im Alter) sowie 4.570 (Stand 2010) Wohngeldempfänger (Quelle). Hinzu kommt eine große Zahl von Haushalten knapp oberhalb der Grenze für einen Leistungsbezug, die gleichermaßen auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Einkommensschwache Haushalte haben nicht nur aus finanziellen Gründen erhebliche Probleme, eine Wohnung zu bekommen. Denn nicht wenige Vermieter legen gerade bei dieser Nachfragergruppe strenge Auswahlkriterien an.

Nach dem Ergebnis einer Untersuchung des Pestel-Instituts (Presse-Info) werden im Jahr 2020 mehr als 4.500 Rentnerinnen und Rentner in Lübeck auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Das würde einen Anstieg noch in diesem Jahrzehnt um 90 Prozent bedeuten. Ein dramatischer Anstieg von Altersarmut in Zeiten dramatisch abschmelzender Sozialwohnungsbestände ist in mehrfacher Hinsicht beschämend. Ein Sozialstaat muss es sich wert sein, Rahmenbedingungen zu setzen, die es allen Menschen ermöglicht, den Lebensunterhalt mit ihrer Erwerbstätigkeit bestreiten und möglichst lange und weitgehend selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, ohne auf Transferleistungen, Sozialkaufhäuser oder Suppenküchen angewiesen zu sein.

Auslöser für die Beschleunigung im Abschmelzprozess des Sozialwohnungsbestandes ist das Wohnraumförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, welches die vorzeitige Entlassung geförderter Altbestände nach einer Bindungszeit von lediglich 35 Jahren ermöglicht. Dadurch werden im Jahr 2014 landesweit schlagartig mehr als 10.000 Wohnungen zusätzlich aus der Bindung fallen. Überdies eröffnet das Wohnraumförderungsgesetz die Möglichkeit, Fördermittel auch ohne Belegungsbindung vergeben zu können, womit die Nachhaltigkeit des sozialen Wohnungsbaus ausgehöhlt wird.

Diese Entwicklungen bieten Potential für soziale Instabilität. Es besteht eine hohe Notwendigkeit an Investitionen, und zwar insbesondere an öffentlich geförderten Investitionen in die Schaffung neuer, gebundener und preisgünstiger Wohnungen. Die Landesregierung legt den Schwerpunkt bei der Förderung des Mietwohnraumes auf den Ersatzneubau von Beständen, die unter energetischen Gesichtspunkten nicht mehr modernisierungsfähig sind. Das bedeutet Abriss und Neubau von Energieschleudern auf Kosten des Staates ohne effektiven Zugewinn an sozialem Wohnraum.

In Anbetracht des starken Rückgangs an Sozialwohnungen in Lübeck und der Zunahme einkommensschwacher Haushalte muss der Schwerpunkt bei der Förderung des Mietwohnraumes stattdessen auf eine Erweiterung des Bestandes an preisgebundenen Wohnungen gelegt werden, um die notwendige Versorgungsquote zu erreichen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert das erhebliche Anstrengungen aller Akteure, die auf dem Lübecker Wohnungsmarkt tätig sind und soziale Verantwortung in der Wohnraumversorgung tragen.

Die Stadt hat nach dem Wohnraumförderungsgesetz Mitwirkungsrechte und Steuerungsmöglichkeiten und kann Einfluss nehmen, dass Fördermittel dorthin gelangen, wo sie effektiv wirken, nämlich in der Neubauförderung, anstatt in der Ersatzneubau- oder Modernisierungsförderung. Das gilt insbesondere für die zinsgünstigen Kredite aus dem kommunalen Förderbudget, die das Innenministerium in einem Volumen von 48 Millionen Euro bis einschließlich 2014 für den Neubau und die Sanierung von sozialen Mietwohnungen in Lübeck zur Verfügung stellt. Wer öffentliche Mittel beantragt, muss zu einer Aufstockung des preisgebundenen Wohnungsbestandes beitragen. Zudem muss gewährleistet sein, dass geförderte Wohnungen auch preiswerte Wohnungen bleiben.

hier der entsprechende Beitrag in der MieterZeitung

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