Lübeck, 16.12.2011
Zinsgünstige Kredite für
Sozialwohnungen effektiv einsetzen
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Lübeck hat einen
steigenden Bedarf an preiswerten Wohnungen. Für ein ausreichendes
Angebot ist eine Versorgungsquote an gebundenem Wohnraum von mindestens
10 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes notwendig. Das wären 11.500
Einheiten. Ende 2011 beträgt der Bestand jedoch nur 9.800 Einheiten, so
dass schon jetzt 1.700 Sozialwohnungen fehlen.
Ohne
Berücksichtigung von Neuförderung wird der
Sozialwohnungsbestand bis zum Jahr 2015 auf 7.510 Einheiten schrumpfen (Quelle).
Die Abgänge werden am stärksten sein in der Innenstadt mit 330, St.
Lorenz Nord mit 360 und in St. Gertrud mit 600 Einheiten. In Buntekuh
werden 830 Wohnungen und damit fast 80 Prozent des dortigen
Sozialwohnungsbestandes aus der Bindung fallen (Quelle). Die Rückgänge sind
alarmierend. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den
Abschmelzprozess zu kompensieren, um die steigende Zahl
finanzschwacher und am Wohnungsmarkt benachteiligter Haushalte mit
bezahlbarem Wohnraum versorgen zu können.
In Lübeck leben
Ende 2011 28.650 Personen in 15.570
Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug nach SGB II (Quelle). Darüber hinaus
gibt es 4.040 (Stand 2009) Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (davon 2.400 Bezüge von Grundsicherung im Alter) sowie 4.570
(Stand 2010) Wohngeldempfänger (Quelle).
Hinzu kommt eine große Zahl von Haushalten knapp oberhalb der Grenze für
einen Leistungsbezug, die gleichermaßen auf preiswerten Wohnraum
angewiesen sind. Einkommensschwache Haushalte haben nicht nur aus
finanziellen Gründen erhebliche Probleme, eine Wohnung zu bekommen. Denn
nicht wenige Vermieter legen gerade bei dieser Nachfragergruppe
strenge Auswahlkriterien an.
Nach dem Ergebnis einer
Untersuchung des Pestel-Instituts (Presse-Info) werden im Jahr 2020 mehr als 4.500
Rentnerinnen und Rentner in Lübeck auf die staatliche Grundsicherung im
Alter angewiesen sein. Das würde einen Anstieg noch in diesem Jahrzehnt
um 90 Prozent bedeuten. Ein dramatischer Anstieg von Altersarmut in
Zeiten dramatisch abschmelzender Sozialwohnungsbestände ist in
mehrfacher Hinsicht beschämend. Ein Sozialstaat muss es sich wert sein,
Rahmenbedingungen zu setzen, die es allen Menschen ermöglicht, den
Lebensunterhalt mit ihrer Erwerbstätigkeit bestreiten und möglichst
lange und weitgehend selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen zu
können, ohne auf Transferleistungen, Sozialkaufhäuser oder Suppenküchen
angewiesen zu sein.
Auslöser für die
Beschleunigung im Abschmelzprozess des Sozialwohnungsbestandes ist das
Wohnraumförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, welches die
vorzeitige Entlassung geförderter Altbestände nach einer Bindungszeit von
lediglich 35 Jahren ermöglicht. Dadurch werden im Jahr 2014
landesweit schlagartig mehr als 10.000 Wohnungen zusätzlich aus der Bindung
fallen. Überdies eröffnet das Wohnraumförderungsgesetz die
Möglichkeit, Fördermittel auch
ohne Belegungsbindung vergeben zu können, womit die Nachhaltigkeit des
sozialen Wohnungsbaus ausgehöhlt wird.
Diese Entwicklungen
bieten Potential für soziale Instabilität. Es besteht eine hohe
Notwendigkeit an Investitionen, und zwar insbesondere an öffentlich
geförderten Investitionen in die Schaffung neuer, gebundener und
preisgünstiger Wohnungen. Die Landesregierung legt den Schwerpunkt bei
der Förderung des Mietwohnraumes auf den Ersatzneubau von
Beständen, die unter energetischen Gesichtspunkten nicht mehr
modernisierungsfähig sind. Das bedeutet Abriss und Neubau von
Energieschleudern auf Kosten des Staates ohne effektiven Zugewinn an
sozialem Wohnraum.
In Anbetracht des starken Rückgangs an Sozialwohnungen in Lübeck und der Zunahme
einkommensschwacher Haushalte muss der Schwerpunkt bei der Förderung des
Mietwohnraumes stattdessen auf eine Erweiterung des Bestandes an preisgebundenen Wohnungen
gelegt werden, um die notwendige Versorgungsquote zu erreichen. Als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert das erhebliche Anstrengungen
aller Akteure, die auf dem Lübecker Wohnungsmarkt tätig
sind und soziale Verantwortung in der Wohnraumversorgung tragen.
Die Stadt hat nach
dem Wohnraumförderungsgesetz Mitwirkungsrechte und
Steuerungsmöglichkeiten und kann Einfluss nehmen, dass Fördermittel
dorthin gelangen, wo sie effektiv wirken, nämlich in der
Neubauförderung, anstatt in der Ersatzneubau- oder
Modernisierungsförderung. Das gilt insbesondere für die zinsgünstigen
Kredite aus dem kommunalen Förderbudget, die das Innenministerium in
einem Volumen von 48 Millionen Euro bis einschließlich 2014 für den
Neubau und die Sanierung von sozialen Mietwohnungen in Lübeck zur
Verfügung stellt. Wer öffentliche Mittel beantragt, muss zu einer
Aufstockung des preisgebundenen Wohnungsbestandes beitragen. Zudem muss
gewährleistet sein, dass geförderte Wohnungen auch preiswerte Wohnungen
bleiben.
hier der entsprechende Beitrag
in der MieterZeitung
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