Mitgliedsbeitrag

Der Mieterverein Lübeck erhebt einen Jahresbeitrag in Höhe von  € 84,--. Hierin sind alle Leistungen enthalten, wie z.B.

  telefonische Rechtsauskünfte          persönliche Beratungsgespräche

          Schriftverkehr          Rechtsschutzversicherung          MieterZeitung

Reduzierte Beiträge und Beitrag bei Gewerberaum finden Sie hier. Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann der Beitrag jeweils zur Hälfte im Januar und im Juli entrichtet werden.

 

Für Mitgliedschaften, die im Laufe eines Jahres begründet werden, beginnt die Beitragspflicht erst ab dem Monat, in dem der Beitritt erfolgt. Der erste Jahresbeitrag wird also zu Gunsten des Neumitgliedes für volle 12 Monate im Voraus angerechnet.

Ab Beginn der Mitgliedschaft steht das gesamte Leistungsangebot des Mietervereins zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung tritt allerdings erst bei Schadenfällen ein, die nach Ablauf einer Wartefrist von 3 Monaten entstehen und verlangt, dass zunächst die Beratung des Mietervereins in Anspruch genommen wird, bevor Kostendeckung für ein Gerichtsverfahren beantragt werden kann.