Dauer/Kündigung der Mitgliedschaft
In § 4 Absatz 2 der Vereinssatzung heißt es:
"Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Kündigungserklärung beendet werden. Die Kündigung ist an eine Vierteljahresfrist gebunden. Sie ist frühestens zum Ablauf von 24 Monaten nach Beginn der Mitgliedschaft, danach jeweils zum 31.12. eines Jahres möglich."
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt also 24 Monate. Wer z.B. im Juli 2010 eingetreten ist, kann frühestens zum 30.6.2012 kündigen, wenn das Kündigungsschreiben spätestens am 31.3.2012 bei dem Mieterverein Lübeck eingeht. Danach kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Bei Bezug von BAföG und für Mitglieder von Wohngemeinschaften ist die Mindestdauer der Mitgliedschaft auf 12 Monate reduziert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt allerdings auch der Rechtsschutz.
Daher unsere Empfehlung:
Mitgliedschaft nicht kündigen. Gemeinsam sind wir stärker!