Vereinswechsel

Wer von einem anderen DMB-Mieterverein zum Mieterverein Lübeck wechselt, ist von der Entrichtung einer Aufnahmegebühr befreit. Der bei dem anderen DMB-Mieterverein gezahlte Mitgliedsbeitrag wird bis zum jeweiligen Jahresende auf die Beitragspflicht angerechnet. Bestand bei dem anderen Mieterverein Rechtsschutz, so setzt sich dieser nahtlos fort.

Wer vom Mieterverein Lübeck zu einem anderen DMB-Mieterverein wechselt, ist von der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Mindestdauer der Mitgliedschaft befreit, wenn uns der neue Verein den Beitritt bestätigt. Allerdings rechnen nicht alle Mietervereine den bei einem anderen Mieterverein entrichteten Beitrag auf die eigene Beitragsforderung an. Auch haben nicht alle DMB-Mietervereine eine Rechtsschutzversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Sie sollten sich vorher bei dem Mieterverein, zu dem Sie wechseln wollen, erkundigen.