Lübeck im Dezember 2025

Angebotsmieten steigen ungebremst

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

Eine von der "Koordinierungsstelle große Wohnungsunternehmen" erstellte Analyse des DMB mit dem Titel: "Auch jenseits der Metropolen dreht Vonovia an der Mietpreisspirale" zeigt anhand von Daten der Value-AG, dass die Angebotsmieten in Lübeck im Zeitraum 2015 bis 2025 um 71% gestiegen sind. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein ausschließlich vom Wohnungskonzern Vonovia verursachtes Phänomen, sondern um ein allgemeines Wohnungsmarktproblem, welches im Wesentlichen daraus resultiert, dass Angebot und Nachfrage aus dem Ruder gelaufen und die Baukosten durch die Decke gegangen sind. Etwa zwei Drittel der Wohnungen in der Hansestadt wird von privaten Personen und etwa ein Drittel von der gewerblichen Wohnungswirtschaft vermietet.

Stellt man als Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) auf den Durchschnittswert aus dem derzeit noch gültigen Lübecker Mietspiegel ab mit 8,46 Euro nettokalt pro m²-Wfl./Monat und schaut sich die Angebotsmieten an, die nahezu ausschließlich oberhalb von 10 Euro nettokalt liegen, dann wird bei so gut wie jeder Neuvermietung die 20%-Grenze des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz überschritten, was allerdings folgenlos bleibt, da die Vorschrift seit vielen Jahren nicht mehr greift und auf Bundesebene nichts unternommen wird, um sie praxistauglich auszugestalten. Dabei wurde bereits im Jahr 2019 von Bayern über den Bundesrat ein Gesetzesentwurf zur praktikablen Anwendung des § 5 WiStG eingebracht, der aber nicht vom Bundestag angenommen wurde und seitdem beerdigt worden zu sein scheint.

Des Weiteren würde auch nahezu jede Neuvermietung in der Hansestadt gegen eine Mietpreisverordnung verstoßen, wonach die Angebotsmiete maximal 10% über der ortsüblichen Miete liegen darf. Eine solche Verordnung, die zeitlich befristet ist und den steilen Anstieg von Mieten auf den sozial blinden Wohnungsmärkten begrenzen soll, bis Angebot und Nachfrage wieder einigermaßen ausgewogen sind, gibt es in 13 Bundesländern (Stand Ende Dezember 2025), jedoch nicht in Schleswig-Holstein, weil sie von der hiesigen Landesregierung nicht erwünscht ist und sie laut Innenministerin Magdalena Finke “keinen Sinn macht, da die Mietpreisbremse keine mietdämpfende Wirkung entfalten könne (Die Zeit, Artikel vom 16.12.2025)”. Damit hat sie nicht ganz unrecht, zumal ein Verstoß gegen die Mietpreisverordnung nicht bußgeldbewährt ist und sie viele Ausnahmeregelungen aufweist, Schlupflöcher bietet und Beweislastprobleme für einen Mieter parat hält, der seine überhöhte Angebotsmiete reduzieren möchte und diese “qualifiziert rügen” muss.

Es ist und bleibt eine überragend wichtige Daueraufgabe für Verantwortungsträger in der Wohnungswirtschaft, Verwaltung und auf allen politischen Ebenen, dafür zu sorgen, dass die Wohnkosten schnell, spürbar und nachhaltig sinken. Wenn Familien Angst haben, ihr Zuhause zu verlieren, wenn junge Menschen keine bezahlbare Wohnung mehr finden und wenn Rentner in von Schimmel befallenen Räumen leben müssen, dann ist das nicht nur eine Frage von Statistik und Analysen, sondern eine soziale Krise im Kern der Gesellschaft, die ernsthaft und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angegangen und bewältigt werden sollte.

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