Lübeck im Dezember 2025
Angebotsmieten steigen ungebremst
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Eine von der
"Koordinierungsstelle große Wohnungsunternehmen" erstellte Analyse des DMB
mit dem Titel: "Auch jenseits der Metropolen dreht Vonovia an der
Mietpreisspirale" zeigt anhand von Daten der Value-AG, dass die
Angebotsmieten in Lübeck im Zeitraum 2015 bis 2025 um
71% gestiegen
sind. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein ausschließlich vom
Wohnungskonzern Vonovia verursachtes Phänomen, sondern um ein allgemeines
Wohnungsmarktproblem, welches im Wesentlichen daraus resultiert, dass Angebot und
Nachfrage aus dem Ruder gelaufen und die Baukosten durch die Decke
gegangen sind. Etwa zwei Drittel der Wohnungen in der Hansestadt wird
von privaten Personen und etwa ein Drittel von der gewerblichen
Wohnungswirtschaft vermietet.
Stellt man als Maßstab für die
ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) auf den Durchschnittswert aus dem derzeit
noch gültigen Lübecker Mietspiegel ab mit 8,46 Euro nettokalt pro
m²-Wfl./Monat und schaut sich die Angebotsmieten an, die nahezu
ausschließlich oberhalb von 10 Euro nettokalt liegen, dann wird bei so
gut wie jeder Neuvermietung die 20%-Grenze des § 5
Wirtschaftsstrafgesetz überschritten, was allerdings folgenlos
bleibt, da die Vorschrift seit vielen Jahren nicht mehr greift und auf
Bundesebene nichts unternommen wird, um sie praxistauglich
auszugestalten. Dabei wurde bereits im Jahr 2019 von Bayern über den
Bundesrat ein Gesetzesentwurf zur praktikablen Anwendung des § 5 WiStG
eingebracht, der aber nicht vom Bundestag angenommen wurde und seitdem
beerdigt worden zu sein scheint.
Des Weiteren würde auch nahezu
jede Neuvermietung in der Hansestadt gegen eine
Mietpreisverordnung verstoßen, wonach die Angebotsmiete maximal 10% über
der ortsüblichen Miete liegen darf. Eine solche Verordnung, die zeitlich
befristet ist und den steilen Anstieg von Mieten auf den sozial blinden
Wohnungsmärkten begrenzen soll, bis Angebot und Nachfrage wieder
einigermaßen ausgewogen sind, gibt es in 13 Bundesländern (Stand Ende
Dezember 2025), jedoch nicht in Schleswig-Holstein, weil sie von der hiesigen
Landesregierung nicht erwünscht ist und sie laut
Innenministerin Magdalena Finke “keinen Sinn macht, da die
Mietpreisbremse keine mietdämpfende Wirkung entfalten könne (Die Zeit,
Artikel vom 16.12.2025)”. Damit hat sie nicht ganz unrecht,
zumal ein
Verstoß gegen die Mietpreisverordnung nicht bußgeldbewährt ist und sie
viele Ausnahmeregelungen aufweist, Schlupflöcher bietet und
Beweislastprobleme für einen Mieter parat hält, der seine überhöhte Angebotsmiete reduzieren möchte und diese “qualifiziert
rügen” muss.
Es ist und bleibt eine
überragend wichtige Daueraufgabe für Verantwortungsträger in der
Wohnungswirtschaft, Verwaltung und auf allen politischen Ebenen, dafür
zu sorgen, dass die Wohnkosten
schnell, spürbar und nachhaltig sinken. Wenn
Familien Angst haben, ihr Zuhause zu verlieren, wenn junge Menschen
keine bezahlbare Wohnung mehr finden und wenn Rentner in von Schimmel
befallenen Räumen leben müssen, dann ist das nicht nur eine Frage von
Statistik und Analysen, sondern eine soziale Krise im Kern der
Gesellschaft, die ernsthaft und mit allen zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten angegangen und bewältigt werden sollte.
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