Lübeck, 22. Januar 2018

Hochhäuser gegen Wohnungsnot?

 Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Nach Ansicht des Mietervereins besteht in Lübeck ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen, dem wirksam begegnet werden muss. Ob eine Renaissance des Hochhausbaus, für den der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen am 16. Januar auf seinem Managementforum plädierte, zur Problemlösung im Konkurrenzkampf um bezahlbares Wohnen in der Stadt oder auf dem Land beitragen kann, ist zu bezweifeln. Der Flächenverbrauch fällt beim Bau eines Hochhauses zwar günstiger aus und auch die deutlich sichtbare Zersiedlung der Landschaft durch Ausweis immer neuer Ein- und Zweifamilienhausgebiete stößt allmählich an vertretbare Grenzen.

Wir sehen allerdings Bedenken, ob sich ein Hochhausbau mit einer guten sozialen Durchmischung und mit zeitgemäßen Ausstattungsstandards zu bezahlbaren Mieten gestalten lässt. Entweder gibt es den Luxuswohnturm für Reiche oder aber den mit schlichterem Anspruch und auf bauwirtschaftliche Effizienz getrimmten Plattenbau. Eine Mischung aus beiden dürfte mit Blick auf die Baukosten, die deutlich höher liegen als bei niedrigeren Häusern, keine Mietpreise auf Sozialwohnungsniveau von 5,65 Euro pro Quadratmeter ermöglichen. Insbesondere bei den kalten Betriebskosten sind nach Erfahrungen aus unseren Beratungen regelmäßig sehr hohe Kosten bei Hochhauswohnungen festzustellen, beispielsweise für den Betrieb von Aufzügen, einen Concierge, für Treppenhausreinigung oder für die Wartung zahlreicher technische Anlagen.

Hinzu kommt, dass nach unserer Einschätzung nur wenige Menschen in einem Hochhaus wohnen möchten. Der Grad an Anonymität ist meist hoch und auch die Bilder und Berichte über teils dramatische Folgen von Hochhausbränden tragen nicht dazu bei, diese Wohnform zu favorisieren. Stattdessen wären Aufstockung und Verdichtung vorzuziehen mit Geschosswohnungsbau unterhalb von 22 Meter Höhe, und zwar möglichst unter Rückgriff auf die guten Instrumente, die das Land mit seinen Förderprogrammen nebst Investitionskostenzuschüssen und die Stadt mit ihrer Verbilligungsrichtlinie zur Verfügung stellen.

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