Lübeck,
22. Januar 2018
Hochhäuser gegen Wohnungsnot?
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Nach Ansicht des Mietervereins besteht in Lübeck ein
eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen, dem wirksam begegnet werden
muss. Ob eine Renaissance des Hochhausbaus, für den der Verband
Norddeutscher Wohnungsunternehmen am 16. Januar auf seinem
Managementforum plädierte, zur Problemlösung im Konkurrenzkampf um
bezahlbares Wohnen in der Stadt oder auf dem Land beitragen kann, ist zu
bezweifeln. Der Flächenverbrauch fällt beim Bau eines Hochhauses zwar
günstiger aus und auch die deutlich sichtbare Zersiedlung der Landschaft
durch Ausweis immer neuer Ein- und Zweifamilienhausgebiete stößt
allmählich an vertretbare Grenzen.
Wir sehen allerdings Bedenken, ob sich ein Hochhausbau
mit einer guten sozialen Durchmischung und mit zeitgemäßen
Ausstattungsstandards zu bezahlbaren Mieten gestalten lässt. Entweder
gibt es den Luxuswohnturm für Reiche oder aber den mit schlichterem
Anspruch und auf bauwirtschaftliche Effizienz getrimmten Plattenbau.
Eine Mischung aus beiden dürfte mit Blick auf die Baukosten, die
deutlich höher liegen als bei niedrigeren Häusern, keine Mietpreise auf
Sozialwohnungsniveau von 5,65 Euro pro Quadratmeter ermöglichen.
Insbesondere bei den kalten Betriebskosten sind nach Erfahrungen aus
unseren Beratungen regelmäßig sehr hohe Kosten bei Hochhauswohnungen
festzustellen, beispielsweise für den Betrieb von Aufzügen, einen
Concierge, für Treppenhausreinigung oder für die Wartung zahlreicher
technische Anlagen.
Hinzu kommt, dass nach unserer Einschätzung nur wenige
Menschen in einem Hochhaus wohnen möchten. Der Grad an Anonymität ist
meist hoch und auch die Bilder und Berichte über teils dramatische
Folgen von Hochhausbränden tragen nicht dazu bei, diese Wohnform zu
favorisieren. Stattdessen wären Aufstockung und Verdichtung vorzuziehen
mit Geschosswohnungsbau unterhalb von 22 Meter Höhe, und zwar möglichst
unter Rückgriff auf die guten Instrumente, die das Land mit seinen
Förderprogrammen nebst Investitionskostenzuschüssen und die Stadt mit
ihrer Verbilligungsrichtlinie zur Verfügung stellen.
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