Lübeck, 14.11.2017

Mieterhöhung nach Modernisierung

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

Die Modernisierung von Wohnblöcken im Brüder-Grimm-Ring 53 - 81 durch die Firma Vonovia ist ein Musterbeispiel für Forderungen an die Politik, vorhandene Regelungen zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung dringend zu ändert. 

Die Modernisierung eines Gebäudes steigert dessen Wohnwert und verbessert - was insbesondere Gebäudeeigentümer interessiert - dessen Marktwert. Die Miete steigt anschließend meist extrem nach oben. Denn 11 Prozent der Modernisierungskosten darf ein Vermieter der bisherigen Miete auf Dauer zuschlagen. Im Brüder-Grimm-Ring steigen die Mieten teilweise von bisher 5,10 Euro pro m² netto-kalt auf künftig 6,80 Euro an. Das sind für eine 60 m² große Wohnung Mehrkosten pro Monat von 102 Euro. Derartige Mietzuschläge überfordern viele Mieterhaushalte und tragen dazu bei, dass sie ihre angestammte Umgebung, in der sie teilweise seit Jahrzehnten wohnen und entsprechend fest verwurzelt sind, verlassen müssen. Die Sozialverträglichkeit der derzeit gesetzlich erlaubten Mieterhöhungen nach einer Modernisierung ist mit Blick auf solche Folgewirkungen erheblich in Zweifel zu ziehen und gibt Veranlassung für Forderungen an die Politik, hier schnellstmöglich Änderungen einzuführen, um die oft drastischen Folgen solcher Modernisierungen einzuschränken. Und auch eine weitere negative Folge ist zu beobachten, nämlich das zeitlich versetzte Durchschlagen solcher drastischen Mietsteigerungen auf den Mietspiegel, wodurch das Niveau der ortsüblichen Miete stark nach oben gedrückt und Mieterhöhungsmöglichkeiten auch für Wohnungen in Häusern eröffnet wird, die nicht modernisiert worden sind.

Bereits seit Jahren fordert der DMB klimaneutrale und sozialverträgliche Lösungen. Die Kosten müssen auf mehrere Schultern verteilt werden. Eine Gruppe allein kann diesen gesellschaftlich notwendigen Prozess nicht tragen. Und es darf auch nicht darauf hinauslaufen, Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gegeneinander auszuspielen. Zu fordern ist, dass sich der Staat angemessen an den Kosten der energetischen Sanierung beteiligt. Bei Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand ist Warmmietenneutralität anzustreben, also eine Begrenzung der Mieterhöhung auf den Betrag der eingesparten Heizkosten. Die Bundesregierung muss klare Anreize setzen und ein Investitionsklima schaffen, um die eigenen Energiesparziele und eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebereich zu erreichen. Nötig ist ein verlässlicher politischer Rahmen. Das ständige Hin und Her bei der Diskussion um Gebäudestandards hat jeglicher Planungssicherheit den Boden entzogen. Die große Koalition ist bei der Sicherung der Sozialverträglichkeit energetischer Modernisierungen keinen Schritt weiter gekommen. Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, das Mietrecht zu ändern, sind nicht umgesetzt und von der CDU/CSU blockiert worden.

Dringend notwendig ist eine Begrenzung der Mieterhöhungsspielräume aufgrund von energetischen Modernisierungen und eine öffentliche Förderung, die gleichzeitig Vermieterinvestitionen spürbar anreizt und Mieter von hohen Wohnkosten entlastet. Der DMB fordert, dass Vermieter zukünftig auch bei Modernisierungsmaßnahmen die Miete nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen dürfen, die mittel- und langfristig auf neue Füße gestellt werden muss. Als Sofortmaßnahme ist der Erhöhungsspielraum von derzeit elf auf vier Prozent der Modernisierungsinvestition zu begrenzen. Außerdem sollte als weiteres Korrektiv die ortsübliche Miete nach der Modernisierung um nicht mehr als zehn Prozent überschritten werden. Es ist wichtig, dass Mieterhaushalte durch Modernisierungsmaßnahmen finanziell nicht überfordert und verdrängt werden. Solchen Entwicklungen müssen wirksame Riegel vorgeschoben werden

+ + +