Lübeck, 28.8.2018

Modernisierungsmaßnahmen mit drastischen Mieterhöhungen

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

Musterschreiben finanzielle Härte  (word)

Hinweise zum Musterschreiben  (pdf)

 

 

Immer mehr Mieterhaushalte in Lübeck werden mit Modernisierungsmaßnahmen konfrontiert. Besonders aktiv sind hier die Firmen Buwog und Vonovia, wobei die Wohnungen der Buwog Anfang 2018 von der Vonovia übernommen worden sind und der Lübecker Wohnungsbestand der Vonovia damit auf insgesamt 7.700 Einheiten angestiegen ist.

Nach unserer Einschätzung wird die Anzahl der Wohnungen, für die umfangreiche Modernisierungen durch Vonovia geplant sind, in den kommenden Jahren deutlich ansteigen und mindestens 300 Einheiten jährlich betragen. Betroffen sind regelmäßig Objekte, die einen Sanierungsstau aufweisen mit derzeit noch relativ günstigen Kaltmieten zwischen 5 und 6 Euro pro Quadratmeter/Monat. In diesen Wohnungen bestehen Mietverhältnisse und Nachbarschaften oft schon seit mehreren Jahrzehnten und leben Menschen, die sich einander gut kennen, die zur Stabilisierung des Wohnquartiers beitragen und dem Wohngebiet einen verfassten sozialen Körper verleihen.

Diese Strukturen drohen aufgrund von Modernisierungsmieterhöhungen, die nach unseren bisherigen Beobachtungen im Schnitt mindestens 2,50 Euro pro Quadratmeter/Monat betragen, auseinander zu reißen. Denn Mieterhöhungen in dieser Größenordnung verteuern beispielsweise eine 60 Quadratmeter große Wohnung auf einen Schlag um 150 Euro pro Monat (!) und bedeuten einen Mietenanstieg von etwa 40 bis 50 Prozent. Derartige Mietsteigerungen überfordern viele Haushalte, die dadurch aus ihrer vertrauten Umgebung regelrecht vertrieben werden und dabei nicht wissen, wo sie Wohnraum finden sollen, der für sie bezahlbar ist.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, gegen die Modernisierungsvorankündigung gemäß § 555d BGB einen finanziellen Härteeinwand erheben zu können, sofern der betroffene Mieterhaushalt mehr als 30 Prozent seines verfügbaren Nettoeinkommens aufwenden müsste, um die künftige Bruttowarmmiete bezahlen zu können. Zu diesem Zweck steht oben auf dieser Seite ein vorbereitetes Musterschreiben zur Verfügung. Des Weiteren sind in den "Hinweisen zum Musterschreiben" Voraussetzungen genannt und Beispiele aufgeführt, die für den Härteeinwand zu beachten sind.

Wer Mitglied bei uns ist, sollte sich möglichst frühzeitig mit einer erhaltenen Modernisierungsvorankündigung an uns wenden, damit wir die Angelegenheit prüfen und innerhalb der kurzen Frist, die dafür nur zur Verfügung steht, einen Härteeinwand erheben zu können. Dieser muss nämlich grundsätzlich bis spätestens zum Ende des Monats beim Vermieter eingegangen sein, der auf den Zugang der Modernisierungsvorankündigung folgt.

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