Lübeck, 28.8.2018
Modernisierungsmaßnahmen mit
drastischen Mieterhöhungen
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Musterschreiben finanzielle Härte (word)
Hinweise zum Musterschreiben (pdf)
Immer mehr Mieterhaushalte in Lübeck werden mit
Modernisierungsmaßnahmen konfrontiert. Besonders aktiv sind hier die
Firmen Buwog und Vonovia, wobei die Wohnungen der Buwog Anfang 2018 von
der Vonovia übernommen worden sind und der Lübecker Wohnungsbestand der
Vonovia damit auf insgesamt 7.700 Einheiten angestiegen ist.
Nach unserer Einschätzung wird die Anzahl der Wohnungen,
für die umfangreiche Modernisierungen durch Vonovia geplant sind, in den
kommenden Jahren deutlich ansteigen und mindestens 300 Einheiten
jährlich betragen. Betroffen sind regelmäßig Objekte, die einen
Sanierungsstau aufweisen mit derzeit noch relativ günstigen Kaltmieten
zwischen 5 und 6 Euro pro Quadratmeter/Monat. In diesen Wohnungen
bestehen Mietverhältnisse und Nachbarschaften oft schon seit mehreren
Jahrzehnten und leben Menschen, die sich einander gut kennen, die zur
Stabilisierung des Wohnquartiers beitragen und dem Wohngebiet einen
verfassten sozialen Körper verleihen.
Diese Strukturen drohen aufgrund von
Modernisierungsmieterhöhungen, die nach unseren bisherigen Beobachtungen
im Schnitt mindestens 2,50 Euro pro Quadratmeter/Monat betragen,
auseinander zu reißen. Denn Mieterhöhungen in dieser Größenordnung
verteuern beispielsweise eine 60 Quadratmeter große Wohnung auf einen
Schlag um 150 Euro pro Monat (!) und bedeuten einen Mietenanstieg von
etwa 40 bis 50 Prozent. Derartige Mietsteigerungen überfordern viele
Haushalte, die dadurch aus ihrer vertrauten Umgebung regelrecht
vertrieben werden und dabei nicht wissen, wo sie Wohnraum finden sollen,
der für sie bezahlbar ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Möglichkeit
hinweisen, gegen die Modernisierungsvorankündigung gemäß § 555d BGB
einen finanziellen Härteeinwand erheben zu können, sofern der betroffene
Mieterhaushalt mehr als 30 Prozent seines verfügbaren Nettoeinkommens
aufwenden müsste, um die künftige Bruttowarmmiete bezahlen zu können. Zu
diesem Zweck steht oben auf dieser Seite ein vorbereitetes
Musterschreiben zur Verfügung. Des Weiteren sind in den "Hinweisen zum
Musterschreiben" Voraussetzungen genannt und Beispiele aufgeführt, die
für den Härteeinwand zu beachten sind.
Wer Mitglied bei uns ist, sollte sich möglichst
frühzeitig mit einer erhaltenen Modernisierungsvorankündigung an uns
wenden, damit wir die Angelegenheit prüfen und innerhalb der kurzen
Frist, die dafür nur zur Verfügung steht, einen Härteeinwand erheben
zu können. Dieser muss nämlich grundsätzlich bis spätestens zum Ende des
Monats beim Vermieter eingegangen sein, der auf den Zugang der
Modernisierungsvorankündigung folgt.
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