Mietspiegel der Hansestadt Lübeck

 

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Mietspiegel geben Mietpreise pro m2-Wohnfläche und Monat (ohne Heiz-/Betriebskosten) wieder, die in der jeweiligen Stadt für Mietwohnungen gezahlt werden. In Lübeck gibt es seit 1993 einen Mietspiegel und damit ein Instrument, welches einen Anhalt für das örtliche Mietpreisniveau bietet und als zuverlässige Grundlage bei der Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient.

Der Lübecker Mietspiegel 2016 ist ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Qualifiziert bedeutet, dass Mieterhöhungsverlangen, die dem Geltungsbereich eines qualifizierten Mietspiegels unterliegen, auf die Daten aus der Mietspiegeltabelle Bezug nehmen müssen, um formell wirksam zu sein. Darüber hinaus entfaltet ein qualifizierter Mietspiegel die Vermutungswirkung, dass seine Tabellenwerte die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegeln. Damit das Merkmal "qualifiziert" erhalten bleibt, muss der Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden.

Der Mietspiegel ist als Broschüre gegen eine Gebühr von drei Euro im Verwaltungszentrum Mühlentor, bei dem Mieterverein Lübeck und bei dem Haus & Grund Lübeck erhältlich. Darüber hinaus kann er kostenfrei heruntergeladen werden.

hier eine Presse-Info zum neuen Mietspiegel